Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter: Definition, Aufgaben, Liste & Kosten

Insolvenzverwalter sind (überwiegend) Rechtsanwälte, die vom Gericht zur praktischen Durchführung des Insolvenzverfahrens eingesetzt werden.
Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wird der zuständige Insolvenzverwalter Sanierungsverwalter genannt. Im Konkursverfahren und Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist er Masseverwalter.

Der nachfolgende Beitrag geht auf die Aufgaben des Insolvenzverwalters näher ein und erklärt seine Aufgaben & Pflichten. Außerdem finden Sie am Ende des Artikels eine Insolvenzverwalterliste mit erfahrenen Sanierungsexperten inklusive weiterführenden Links und Spezialgebieten.

Zuletzt aktualisiert am von Benedikt Brand

Definition: Was ist ein Insolvenzverwalter?

Nicht selten werden die Begriffe Insolvenzverwalter, Masseverwalter und Sanierungsverwalter nicht korrekt angewendet.

Das Gesetz unterscheidet bei Insolvenzverwaltern zwischen

  • Sanierungsverwaltern (bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 1)§§169 – 179 IO) und
  • Masseverwaltern (bei Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2)§§166 – 168 IO und in Konkursverfahren 3)§§180 f. IO).

Sowohl Masse- als auch Sanierungsverwalter sind Insolvenzverwalter.

Nachfolgende Darstellung erklärt grafisch den Unterschied zwischen Masseverwaltern und Sanierungsverwaltern.

Unterschied Insolvenzverwalter Masseverwalter Sanierungsverwalter

Was sind die Aufgaben eines Insolvenzverwalters?

Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalter gehören folgende Tätigkeiten:

  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage 4)§ 81a IO
  • Überwachung der Fortführung des Unternehmens 5)§81a (3) IO
  • Ermittlung & Dokumentation des Standes der Masse 6)§81a (2) IO
  • Vornahme von (bestimmten) Rechtshandlungen 7)§117 IO
  • Überprüfung eines Sanierungsplans und Berichterstattung in Berichtstagssatzung 8)§81a (3) IO
  • Vertretung der Insolvenzmasse 9)§83 IO
  • Feststellung, Verwaltung und Verwertung der Masse 10)§§ 114 ff IO
  • Feststellung der Passiva (vor allem Forderungsprüfung) 11)§§102 ff IO
  • Verteilung des Masseerlöses (im Konkursverfahren) 12)§§128 ff IO

Der Insolvenzverwalter hat bei Eröffnung des Verfahrens zu prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt oder wieder eröffnet werden kann. Er hat spätestens bis zur Berichtstagsatzung (diese hat längstens 90 Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattzufinden) zu prüfen, ob

  • eine Fortführung möglich ist und
  • ob ein Sanierungsplan dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger entspricht und ob dessen Erfüllung voraussichtlich möglich sein wird.13)§ 81a IO

Im Falle der Fortführung des Unternehmens obliegt ihm die laufende Geschäftsführung, im Falle der Betriebsschließung die Verwertung des Vermögens und die quotenmäßige Verteilung des Erlöses auf die Gläubiger.

Kosten: Wie viel kostet ein Insolvenzverwalter?

Dem Insolvenzverwalter gebührt für seine Tätigkeiten eine gesetzlich festgelegte und sich nach dem Bruttoerlös richtende Entlohnung. Diese beträgt 3.000€ zuzüglich eines prozentuellen Anteils, um dessen Einbringlichmachung sich der Insolvenzverwalter verdient gemacht hat.

Für die Berechnung der Kosten wird die Bemessungsgrundlage mit degressiv gestalteten Prozentsätzen multipliziert. So erhält der Insolvenzverwalter

  • von den ersten 22.000€ der Bemessungsgrundlage 20%,
  • von dem Mehrbetrag bis 100.000€ 15%,
  • von dem Mehrbetrag bis 500.000€ 10%,
  • von dem Mehrbetrag bis 1 Million € 8% und so weiter.

Eine detaillierte Übersicht der Entlohnung eines Insolvenzverwalters finden Sie in §82 IO. Die Kosten des Sanierungsverwalters sind §82a IO geregelt.

Wer bestellt den Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss zu bestellt und im Laufe des Insolvenzverfahrens überwacht 14)§84 IO. Eine Enthebung ist aus wichtigen Gründen möglich 15)§87 IO

Insolvenzverwalterliste: Liste erfahrener Insolvenzverwaltern in Österreich

In der nachfolgenden Liste finden Sie auf Unternehmenssanierung & Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Diese können langjährige Berufspraxis sowie zahlreiche Bestellungen als Insolvenzverwalter nachweisen.
Über ihre Tätigkeit als Insolvenzverwalter hinaus, verfügen sie über Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen und haben zahlreiche Unternehmen sowohl außergerichtlich als auch vor, während und nach der Insolvenz begleitet.

Eine allgemein zugängliche und umfangreiche Liste mit Insolvenzverwaltern wird beim Oberlandesgericht in Linz geführt. Diese finden sie unter insolvenzverwalter.justiz.gv.at/

Name & KanzleiAdresse & KontaktWebseite
Dr. Michael Lentsch –

Kosch & Partner Rechtsanwälte

Hauptplatz 32, 2700 Wiener Neustadt
T: +43-(0)2622-27041
F: +43-(0)2622-29246
E: office@kosch-partner.at
Kosch & Partner
Dr. Eva Riess – Riess RechtsanwälteZeltgasse 3/12-13, 1080 Wien
T: +43-(0)1 402 57 01
F: +43-(0)1 402 57 01 21
E: office@riess.co.at
Riess Rechtsanwälte
Dr. Ulla Reisch – urbanek | lind | schmied | reischLandstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09, 1030 Wien
T: + 43 | (0)1 | 212 55 00
F: + 43 | (0)1 | 212 55 00-5
E: office.wien@ulsr.at
urbanek | lind | schmied | reisch
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E: meinAnwalt@unserAnwalt.at
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