Masseverwalter

Masseverwalter: Definition, Aufgaben, Liste & Kosten

Masseverwalter sind (überwiegend) Rechtsanwälte, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Insolvenzverfahren und im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eingesetzt werden.
Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wird der zuständige Insolvenzverwalter Sanierungsverwalter genannt.

Der nachfolgende Beitrag geht auf die Aufgaben des Masseverwalters im Zuge eines Insolvenzverfahrens näher ein und erklärt seine Aufgaben & Pflichten. Außerdem: Hier finden Sie eine Liste mit erfahrenen Masseverwaltern inklusive weiterführenden Links und Spezialgebieten.

Zuletzt aktualisiert am von Benedikt Brand

Definition: Was ist ein Masseverwalter / Insolvenzverwalter?

Nicht selten werden die Begriffe Masseverwalter und Sanierungsverwalter fälschlicherweise synonym angewendet.

Das Gesetz unterscheidet bei Insolvenzverwaltern zwischen

  • Sanierungsverwalter (bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 1)§§169 – 179 IO) und
  • Masseverwalter (bei Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 2)§§166 – 168 IO und in Konkursverfahren 3)§§180 f. IO).

Sowohl Masse- als auch Sanierungsverwalter sind Insolvenzverwalter.

Nachfolgende Darstellung erklärt grafisch den Unterschied zwischen Masseverwaltern und Sanierungsverwaltern.

Masseverwalter Sanierungsverwalter Unterschied

Was sind die Aufgaben eines Masseverwalters?

Die Aufgabe des Masseverwalters ist es unter anderem, die wirtschaftliche Situation zu erfassen und die Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Während des Insolvenzverfahrens hat der Masseverwalter alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, zu denen der Schuldner wegen der mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretenen Verstrickungswirkung nicht (mehr) befugt ist, mit Wirkung für die Masse und die Insolvenzgläubiger vorzunehmen. 4)§83 IO Er ist dabei vor allem dem Gericht und den Gläubigern gegenüber verantwortlich.

Folgende Aufgaben fallen ihm zu (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage 5)§ 81a IO
  • Überwachung der Fortführung des Unternehmens 6)§81a (3) IO
  • Ermittlung & Dokumentation des Standes der Masse 7)§81a (2) IO
  • Überprüfung eines Sanierungsplans und Berichterstattung in Berichtstagssatzung 8)§81a (3) IO
  • Vertretung der Insolvenzmasse 9)§83 IO
  • Vornahme von (bestimmten) Rechtshandlungen 10)§117 IO
  • Feststellung, Verwaltung und Verwertung der Masse 11)§§ 114 ff IO
  • Feststellung der Passiva (vor allem Forderungsprüfung) 12)§§102 ff IO
  • Verteilung des Masseerlöses (im Konkursverfahren) 13)§§128 ff IO

Der Insolvenzverwalter hat bei Eröffnung des Verfahrens zu prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt oder wieder eröffnet werden kann. Er hat spätestens bis zur Berichtstagsatzung (diese hat längstens 90 Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattzufinden) zu prüfen, ob

  • eine Fortführung möglich ist und
  • ob ein Sanierungsplan dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger entspricht und ob dessen Erfüllung voraussichtlich möglich sein wird.14)§ 81a IO

Im Falle der Fortführung des Unternehmens obliegt ihm die laufende Geschäftsführung, im Falle der Betriebsschließung die Verwertung des Vermögens und die quotenmäßige Verteilung des Erlöses auf die Gläubiger.

Kosten: Wie viel kostet ein Masseverwalter?

Dem Masseverwalter gebührt für seine Tätigkeiten eine gesetzlich festgelegte und sich nach dem Bruttoerlös richtende Entlohnung. Diese beträgt 3.000€ zuzüglich eines prozentuellen Anteils, um dessen Einbringlichmachung sich der Insolvenzverwalter verdient gemacht hat.

Für die Berechnung der Kosten wird die Bemessungsgrundlage mit degressiv gestalteten Prozentsätzen multipliziert. So erhält der Masseverwalter

  • von den ersten 22.000€ der Bemessungsgrundlage 20%,
  • von dem Mehrbetrag bis 100.000€ 15%,
  • von dem Mehrbetrag bis 500.000€ 10%,
  • von dem Mehrbetrag bis 1 Million € 8% und so weiter.

Eine detaillierte Übersicht der Entlohnung eines Masseverwalters finden Sie in §82 IO. Die Kosten des Sanierungsverwalters sind §82a IO geregelt.

Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten für Vermögensnachteile, die er ihnen durch pflichtwidrige Führung seines Amtes verursacht, verantwortlich. Leichte Fahrlässigkeit reicht aus.

Liste erfahrener Masseverwalter in Österreich

In der nachfolgenden Liste finden Sie auf Unternehmenssanierung & Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Diese können langjährige Berufspraxis sowie zahlreiche Bestellungen als Masseverwalter nachweisen.
Über ihre Tätigkeit als Masseverwalter hinaus, verfügen sie über Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen und haben zahlreiche Unternehmen sowohl außergerichtlich als auch vor, während und nach der Insolvenz begleitet.

Eine allgemein zugängliche und umfangreiche Liste mit Insolvenzverwaltern wird beim Oberlandesgericht in Linz geführt. Diese finden sie unter insolvenzverwalter.justiz.gv.at/

Name & KanzleiAdresse & KontaktWebseite
Dr. Michael Lentsch –

Kosch & Partner Rechtsanwälte

Hauptplatz 32, 2700 Wiener Neustadt
T: +43-(0)2622-27041
F: +43-(0)2622-29246
E: office@kosch-partner.at
Kosch & Partner
Dr. Eva Riess – Riess RechtsanwälteZeltgasse 3/12-13, 1080 Wien
T: +43-(0)1 402 57 01
F: +43-(0)1 402 57 01 21
E: office@riess.co.at
Riess Rechtsanwälte
Dr. Ulla Reisch – urbanek | lind | schmied | reischLandstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09, 1030 Wien
T: + 43 | (0)1 | 212 55 00
F: + 43 | (0)1 | 212 55 00-5
E: office.wien@ulsr.at
urbanek | lind | schmied | reisch
Mag. Franz Doppelhofer Mitterstraße 177, 8055 Graz – Seiersberg
T: + 43 | (0) 316 22 83 38
E: meinAnwalt@unserAnwalt.at
unseranwalt.at/

Ihr Profil fehlt hier?

Erfüllen Sie die Kriterien eines qualifizierten Masseverwalters und wollen gelistet werden?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Referenzen[+]