Status zu Liquidationswerten: Beispiel & Vorlage
Ist ein Unternehmen aufgrund von Verlusten überschuldet und können die Verbindlichkeiten aus der Ertragskraft nicht ausreichend bedient werden, so muss – sofern das Unternehmen fortgeführt werden soll – eine bilanzielle Sanierung durchgeführt werden.
Dieser Beitrag klärt, ergänzend zu den Beiträgen Fortbestehensprognose und Vorbereitung Sanierungsverfahren, über die Vorgehensweise bei der Ermittlung eines Status zu Liquidationswerten auf sowie wie dieser in Form einer Vergleichsrechnung im Rahmen der Sanierung von überschuldeten Unternehmen beitragen kann.
Zuletzt aktualisiert am von Benedikt Brand
Inhaltsverzeichnis
Der Status zu Liquidationswerten im Rahmen der Überschuldungsprüfung
Die Überschuldung bildet neben der Zahlungsunfähigkeit für juristische Personen, GmbH & Co KGs und Verlassenschaften einen weiteren Insolvenzeröffnungstatbestand. 1)§§ 66 und 67
Eine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung liegt vor, wenn
- die Fortbestehensprognose negativ und
- das zu Liquidationswerten bewertete Vermögen zur Befriedigung aller Gläubiger unzureichend ist.
Der zweite Prüfschritt wird im Rahmen der Aufstellung eines Status zu Liquidationswerten durchgeführt.
Beachten Sie die Insolvenzantragspflicht!
Liegen die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 66 und 67 IO) vor, so ist dieses ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 60 Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu beantragen.
Nachfolgende Darstellung ordnet die Bedeutung des Status zu Liquidationswerten in den Kontext der Insolvenzantragspflicht gemäß §69 IO ein.
Der Status zu LW im Rahmen des Sanierungsplans
Ein insolventer Rechtsträger kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens entschuldet werden. Ziel des Sanierungsverfahrens ist die Annahme eines Sanierungsplans mit einer Quote von zumindest 20% bei Fremdverwaltung oder 30% bei Eigenverwaltung. Die Zahlungen sind innerhalb von zwei Jahren zu leisten.
Der Status zu Liquidationswerten kann zur Angemessenheitsprüfung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungsvorschlags dienen. In der Praxis werden den Gläubigern die Varianten
- Liquidation und
- Fortführung unter Berücksichtigung eines Sanierungsplans
nachvollziehbar gegenübergestellt.
Üblicherweise werden bei Liquidationen im Rahmen von Konkursverfahren nur geringe Quoten erzielt, sodass durch die Annahme eines Sanierungsplans die Gläubiger (zum Teil deutlich) besser gestellt werden können und ein Anreiz zur Entschuldung entsteht.
Weiterführende Links & Informationen
Erfahren Sie mehr über die Restrukturierung & Entschuldung von Krisenunternehmen:
- Praxisablauf Unternehmenssanierung
- Ablauf Sanierungsverfahren
- Praxisratgeber zur Erstellung einer Fortbestehensprognose
Vorgehensweise
Die Erstellung eines Status zu Liquidationswerten erfolgt in 4 Schritten:
- Zunächst werden die Aktiva um Wertkorrekturen ergänzt und in den Status zu Liquidationswerten übergeführt
- Anschließend werden die Verbindlichkeiten um Zusatzpassiva ergänzt (zum Beispiel: Kosten für Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Bestandsverträgen)
- In einem dritten Schritt müssen die (anfechtungsfesten) Sicherheiten abgezogen werden, sodass unbesicherte Passiva verbleiben
- Zuletzt werden Aktiva und Passiva gegenübergestellt und die Liquidationsquote errechnet
Nachfolgende Unterkapitel erklären mögliche Bewertungsansätze im Status zu Liquidationswerten. Angemerkt sei, dass diese nicht generell angewendet werden können sondern lediglich als Ansatzpunkte zur Erstellung eines Überschuldungsstatus dienen.
Aktiva im Status zu Liquidationswerten
Immaterielles Anlagevermögen
Das immaterielle Anlagevermögen setzt sich häufig aus
- Software
- aktivierten Firmenwerten und
- Patenten zusammen.
Häufig ist die aktivierte Software mangels Verwertbarkeit mit Wertkorrekturen zu versehen.
Firmenwerte können, sofern mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Veräußerung des Unternehmens (oder der Unternehmensteile) ausgegangen werden kann, ohne Korrekturen angesetzt werden.
Grund und Gebäude
Die Position Grund und Gebäude erfährt meist – sofern die Anschaffung viele Jahre zurückliegt – eine positive Wertkorrektur.
Grundstücke und Gebäude werden allerdings oft als Besicherung für kreditgewährende Financiers herangezogen, sodass Aus- und Absonderungsrechte bei der Errechnung der Liquidationsquote berücksichtigt werden müssen.
Maschinen, Betriebs & Geschäftsausstattung
Wie bei allen anderen Aktiva auch, ist zur Ermittlung des Status zu Liquidationswerten für Maschinen die Verwertungsmöglichkeit zu prüfen. Besteht kein Markt, kann unter Umständen eine Korrektur von -100% notwendig sein.
Finanzanlagevermögen
Bei der Bewertung von Finanzanlagevermögen ist zwischen
- Wertpapieren und
- Beteiligungen
zu unterscheiden.
Wertpapiere können in der Regel schnell verwertet und mit den aktuellen Kursen angesetzt werden.
Bei Beteiligungen muss zwischen
- wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen und
- Tochterunternehmen
differenziert werden.
Tochterunternehmen teilen oft das Schicksal der Muttergesellschaft, sodass diese nicht werthaltig sind. Wirtschaftlich selbstständige Unternehmen müssen mittels der gängigen Methoden bewertet oder mittels Multiplikatoren geschätzt werden.
Lager
Das Lager kann im Hinblick auf die Verwertbarkeit vor allem aufgrund der Zusammensetzung aus Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen eine Herausforderung sein.
Schnell verwertbare Lagerbestände (z.B. Baustoffe, Metalle sowie in Filialen befindliche Handelswaren) können im Insolvenzfall in der Regel zügig veräußert werden, sodass nur geringe Wertkorrekturen (0-30%) anzunehmen sind.
Handelt es sich um unfertige Erzeugnisse oder speziell für Unternehmen hergestellte Lagerbestände (z.B. mit Logo versehene Schuhsohlen) muss genau überprüft werden, ob Erlöse erwirtschaftet werden können oder eine Wertlosigkeit unterstellt werden muss.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen muss im ersten Schritt der Status auf Basis der aktuellen OP Liste analysiert und bewertet werden. Nicht werthaltige Forderungen müssen korrigiert werden.
Auch Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen müssen auf ihre Einbringlichkeit überprüft werden. In diesem Zusammenhang seien insbesondere
- Patronatserklärungen
- Verlustübernahmeverpflichtungen und
- ausstehende Gesellschaftereinlagen
zu erwähnen.
Passiva im Status zu Liquidationswerten
Folgende Positionen der Passivseite sind im Status zu Liquidationswerten zu berücksichtigen:
- Fremdkapital
- Rückstellungen
- Schließungskosten
- Eigenkapital
Fremdkapital
Bei der Überleitung der Passiva in einen Status zu Liquidationswerten sind insbesondere alle fälligen und nicht fälligen Verbindlichkeiten anzusetzen, welche im Falle einer Liquidation zu bedienen sind.
Eine Ausnahme bilden dabei jene Verbindlichkeiten, für die eine Rangrücktrittserklärung nach §67 Absatz 3 IO gilt. Diese sind im Status zu Liquidationswerten nicht zu berücksichtigen, sofern sie folgende Charakteristika aufweisen:
- Im Falle einer Liquidation wird die Forderungen nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und
- Aufgrund dieser Verbindlichkeit muss kein Insolvenzverfahren eröffnet werden
- Die Befriedigung erfolgt nach Beseitigung des negativen Eigenkapitals
Rückstellungen
Bei der Berücksichtigung von Rückstellungen sind insbesondere Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag zu anzusetzen.
Betriebsstilllegungskosten
Bei Liquidation eines Unternehmens sind neben den Verbindlichkeiten und Rückstellungen auch Betriebsstilllegungskosten zu berücksichtigen. Dabei können folgende Positionen zu beachten sein:
- Entsorgungskosten
- Aufwendungen für Berater (Anwälte, Steuerberater, Sanierungsberater)
- Beendigungskosten aus Dauerschuldverhältnissen (zum Beispiel: Mietverträge) und Mitarbeitern
- Schadenersatzansprüche
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist eine Residualgewinngröße und wird im Status zu Liquidationswerten als solche berücksichtigt.
Beispiel Status zu Liquidationswerten & Liquidationsquote
Die nachfolgende Darstellung (siehe Punkt 1) zeigt den Status zu Liquidationswerten eines fiktiven Unternehmens. In diesem Beispiel übersteigen die Passiva die Aktiva, sodass gemäß zweistufiger Überschuldungsprüfung die Erstellung einer Fortbestehensprognose notwendig wäre. Ist diese nicht darstellbar, so ist die Geschäftsleitung ohne schuldhaftes Zögern verpflichtet, binnen 60 Tagen Insolvenz anzumelden.
Punkt 2 zeigt eine Quote im Liquidationsfall. Diese liegt bei rund 14%, sodass die Annahme eines Sanierungsplans für nicht besicherte Gläubiger vorteilhafter sein könnte.
Fazit
Der Status zu Liquidationswerten nimmt im Sanierungsprozess eine zentrale Rolle ein und ist dabei sowohl
- bei der zweistufigen Überschuldungsprüfung zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Überschuldung
- als auch bei der Sanierungsplanvorbereitung als Angemessenheitsprüfung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungsvorschlags
zu errechnen.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Status zu Liquidationswerten? Wir stehen gerne zur Verfügung!
Benedikt Brand hat im Zuge der Covid-19 Krise zur Unterstützung von Unternehmern in Not den Praxisratgeber SOLVENT.at ins Leben gerufen. Das Ziel ist Entscheidungsträger über Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten aufzuklären und so Wertschöpfungsketten zu erhalten.
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