Übertragende Sanierung in Österreich: Was gilt es zu beachten?
In Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigt die Anzahl notleidender Unternehmen. Die Erwartungen der Regierung im Hinblick auf Unternehmensinsolvenzen lassen wenig Grund zur Freude, sodass finanzielle Restrukturierungen, Insolvenzen und übertragende Sanierungen in den nächsten Monaten und Jahren zunehmen werden.
Zuletzt aktualisiert am von Benedikt Brand
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist eine übertragende Sanierung?
Unter dem Begriff “übertragende Sanierung” wird die Übertragung eines sanierungsbedürftigen Unternehmensträgers auf einen anderen bereits bestehenden oder neuen Rechtsträger verstanden. 1)vergleiche „Rechtsfragen der übertragenden Sanierung nach dem neuen österreichischen Insolvenzrecht„; Wilfan, Sarah-Maria; Mag.iur.
Um die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf und eine Sicherung der Wertschöpfungsketten zu steigern, sollte eine Unternehmensübertragung jedenfalls Teil eines professionell vorbereiteten Sanierungskonzepts mit klar definierten Zielen sein.
Weiterführende Links
- Hier finden Sie Vorlagen zur Erstellung von professionellen Finanzplänen zur Vorbereitung eines Sanierungskonzepts
- Erstellen Sie einen Status zu Liquidationswerten zur besseren Darstellung von Insolvenzszenarien
- Errechnen Sie mithilfe von Schritt-für-Schritt Anleitungen die Quotenerfordernis zur Erfüllung eines Sanierungsplans
- Erfahren Sie mehr über den Ablauf von Sanierungsverfahren
Die nachfolgende Übersicht erklärt grafisch die Formen der Unternehmenssanierung. Die übertragende Sanierung und der Verkauf im Zuge eines Insolvenzverfahrens sind dabei der Liquidation zuzurechnen.
Ziel von übertragenden Sanierungen
Das Ziel einer übertragenden Sanierung ist Altlasten des notleidenden Unternehmensträgers nicht in eine neue Gesellschaftsstruktur zu übernehmen. Zu den Altlasten gehören insbesondere Schulden, (Haftungs-)Risiken und die Schließung von nicht rentablen Geschäftsbereichen. Weiters sollten Randaktivitäten verkauft oder geschlossen werden, um langfristig den Fokus auf Kernkompetenzen zu ermöglichen. 2)vergleiche, Lichtkoppler/Reisch in Handbuch Unternehmenssanierung Seite 205 f.
Ein weiteres Ziel kann auch die Generierung von Liquidität zur Aufrechterhaltung der laufenden Geschäftstätigkeit sein.
Ablauf & Besonderheiten
Grundsätzlich kann der Unternehmensverkauf als “Share-Deal” oder “Asset-Deal” strukturiert werden. Während bei “Share-Deals” der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen im Vordergrund steht, erfolgt bei “Asset-Deals” der Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebs.
Der Ablauf der Transaktion entspricht dabei im Grundsatz jenem der “konventionellen” Unternehmensverkäufen. Sowohl die Abgabe von Vertraulichkeitserklärungen als auch Due Diligence Prüfungen (sowie gegebenenfalls eine unabhängige Unternehmensbewertung) sind anzuraten.
Bei der Durchführung von übertragenden Sanierungen im Zuge eines Insolvenzverfahrens sind allerdings auch wichtige Abweichungen zu sonst üblichen Transaktionsprozessen zu beachten.
Verkauf von Unternehmensteilen
Als wichtigste ist die ausschließliche Berechtigung des Insolvenzverwalters zum Verkauf von Unternehmensteilen zu nennen. Diese kann nur in Form eines “Asset Deals” erfolgen. Mit anderen Worten: Der Insolvenzverwalter kann lediglich den Verkauf der Aktiva im Zuge des Konkurses des alten Unternehmensträgers durchführen. Der Verkauf von Anteilen ist dem Insolvenzverwalter nicht gestattet.
Keine Möglichkeiten Erwerber auszusuchen
Weiters ist zu beachten, dass den Eigentümern bei übertragenden Sanierungen im Zuge eines Konkursverfahrens keine Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den Erwerber des Unternehmens auszusuchen. Grundsätzlich bestehen allerdings Möglichkeiten auf die Wahl des Erwerbers Einfluss zu nehmen. So können zum Beispiel nicht im Krisenunternehmen befindliche unverzichtbare Wirtschaftsgüter wie Patente oder Markenrechte den Erwerb und die Nutzung des zu liquidierenden Unternehmens erheblich erschweren.3)vergleiche, Lichtkoppler/Reisch in Handbuch Unternehmenssanierung Seite 205 f.
Die nachfolgende Darstellung zeigt grafisch den Ablauf einer übertragenden Sanierung.
Weitere Sanierungsmöglichkeiten
Im Zuge der Sanierung von notleidenden Unternehmen sollen an dieser Stelle noch weitere Sanierungsmöglichkeiten erwähnt werden, die mit dem (Teil-)Verkauf verbunden werden können.
So könnte beispielsweise das Sanierungskonzept ein gerichtliches Sanierungsverfahren anstreben, welches im Sanierungsplan zur Erfüllung der Quotenerfordernis den Einstieg eines neuen Gesellschafters und Investors vorsieht.
Grundsätzlich stehen dabei das Sanierungsverfahren mit und ohne Eigenverwaltung zur Verfügung.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Sanierungsverfahren ist die Quotenerfordernis (30% im SV mit Eigenverwaltung statt 20% im SV ohne Eigenverwaltung). Außerdem kann die Schuldnerin/der Schuldner im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Sanierungsverwalters über ihr/sein Vermögen verfügen. Somit gelten wesentlich geringere Einschränkungen der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Schuldners im Vergleich zum Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Die nachfolgende Grafik zeigt den Ablauf eines Sanierungsverfahrens sowie den Einstieg eines strategischen Investors zur Quotenfinanzierung.
Eine weitere Möglichkeit den Unternehmensträger vor einem Verkauf zu entschulden ist der außergerichtliche Vergleich. In diesem Zusammenhang können vor allem folgende Vorteile genannt werden:
- Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Wahrung der Diskretion (Die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens wird nicht öffentlich gemacht)
- Schnelligkeit im Vergleich zum gerichtlichen Sanierungsverfahren (Dauer oft bis zu 2 Jahren) & (möglicherweise) geringere Kosten
- keine Gerichtskosten
- Höhere Flexibilität (keine Bindung an gesetzliche Mindestquoten)
- Ungleichbehandlung der Gläubiger ist grundsätzlich möglich
Auch hier kann das Sanierungskonzept den Einstieg eines strategischen Investors vorsehen und eine Quotenerfordernis (mit-)finanzieren.
Fazit
Um ein Unternehmen in Not in der Praxis erfolgreich zu verkaufen und in weiterer Folge zu sanieren, ist vor allem die Erstellung eines professionell erarbeiteten Sanierungskonzepts erforderlich. Dieses erfordert aufgrund der Komplexität und des gegebenen Zeitdrucks einen klar strukturierten Sanierungsablauf, detaillierte Kenntnisse der Insolvenzordnung und sollte von Beratern mit Spezialisierung auf Sanierung und Restrukturierung jedenfalls begleitet werden.
Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Sanierungsplans oder Entschuldung Ihres Unternehmens? Wir unterstützt Sie gerne!
Benedikt Brand hat im Zuge der Covid-19 Krise zur Unterstützung von Unternehmern in Not den Praxisratgeber SOLVENT.at ins Leben gerufen. Das Ziel ist Entscheidungsträger über Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten aufzuklären und so Wertschöpfungsketten zu erhalten.
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